Schriftgröße ändern  

Kursordnung

Kursordnung für Ärzte

1. Anerkennung als Weiterbildungsträger

Die drei Seminare der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin sind anerkannte Weiterbildungsträger für Ärzte zur Zusatzbezeichnung "Manuelle Medizin/Chirotherapie" durch die jeweiligen Landesärztekammern, für Physiotherapeuten im Rahmen der Zulassungserweiterung für besondere Massnahmen der physikalischen Therapie durch die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

2. Eingangsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Medizinstudium und Approbation. Für die Beantragung der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin / Chirotherapie ist eine Facharztanerkennung erfoderlich.

3. Ablauf der Weiterbildung
Die Zahl der Weiterbildungsstunden lt. Musterweiterbildungsordnung der BÄK beträgt 320 Stunden.
Die KURSABSTÄNDE sollten 3 Monate betragen

Im Ausland absolvierte Kurse können nur dann für die Weiterbildung in den drei DGMM-Seminaren anerkannt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie von Kursinhalt und -dauer her mit den Kursen der DGMM vergleichbar sind.

4. Zertifikatserteilung
Am Ende des letzten Kurses findet eine obligatorische, theoretische und praktische Prüfung statt. Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden.
Es wird ein Zertifikat erteilt, das zum Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung bei den zuständigen Ärztekammern dient. Die Zusatzbezeichnung ist unter Vorlage der Kursbescheinigungen und des Zertifikates bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen.
Nicht-Orthopäden, die ihre Weiterbildung nach alter WBO begonnen gaben, müssen eine orthopädische Weiterbildungszeit von mindestens sechs Monaten oder die Teilnahme an einem ORTHOPÄDISCHEN WOCHENKURS nachweisen. Die Landesärztekammern geben Auskunft, welche Kliniken dazu autorisiert sind.

5. Allgemeine Hinweise

  • An-, Ab-, und Ummeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
  • Die KURSBESCHEINIGUNG wird nur nach Teilnahme am gesamten Kurs erteilt. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise sowie zeitweiliger Abwesenheit vom Kurs wird keine Bescheinigung erteilt. In diesem Fall muss der gesamte Kurs wiederholt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Wiederholung eines Kurstages möglich.
  • Die Teilnahme an den Kursen ohne Anmeldebestätigung ist nicht möglich. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Wenden Sie sich dazu bitte an die zuständigen örtlichen Verkehrsämter. Diese Kosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten.
  • Sport- bzw. Badekleidung, Praxisschuhe sowie ein grosses Handtuch o. ä. nicht vergessen!

6. Änderungen
Änderungen der angegebenen Termine, der Kursorte, der Lehrerbesetzung oder der Ausfall von Kursen wegen unzureichender Teilnehmerzahlen oder sonstiger wesentlicher Gründe bleiben vorbehalten, ebenso Änderungen, die sich aus der Umsetzung der neuen WBO ergeben.

Bitte beachten Sie auch die jeweiligen speziellen Hinweise der drei DGMM-Seminare!