Kursordnung
Kurse Physiotherapeuten
Allgemeine Hinweise
1. Anerkennung als Weiterbildungsträger
Die drei Seminare der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin sind anerkannte Weiterbildungsträger für Physiotherapeuten im Rahmen der Zulassungserweiterung für besondere Massnahmen der physikalischen Therapie durch die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherungen zur Erlangung der Qualifikation
"Manuelle Therapie".
2. Eingangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/Krankengymnast. (Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung.)
3. Ablauf der Weiterbildung
Für Physiotherapeuten muss die Weiterbildung in mindestens sechs Kurseinheiten erfolgen. Der Abstand zwischen den Kurseinheiten sollte mindestens drei Monate betragen.
Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 275 Unterrichtseinheiten, wobei der Prüfungszeitraum nicht zu berücksichtigen ist. Die tägliche Kursdauer darf zehn Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Die Vermittlung der Inhalte der in den Gemeinsamen Empfehlungen geforderten mindestens sechs Kurseinheiten kann auch in mehreren kürzeren Kursabschnitten erfolgen, d.h. der Inhalt einer dieser Kurseinheiten kann auch in zwei dreitägigen Kursabschnitten vermittelt werden. Dies entspricht maximal 12 dreitägigen Kursabschnitten. Der Kursabschnitt muss mindestens drei Tage umfassen. Die Abstandsregelung zwischen den Kurseinheiten ist entsprechend anzuwenden.
Die Weiterbildung in MT für Physiotherapeuten sollte innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen (lt. den Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Massnahmen der physikalischen Therapie vom 09.09.1997).
Es können nur Kurse anerkannt werden, die bei einem der von den Spitzenverbänden anerkannten Weiterbildungsträger absolviert wurden.
(Es gilt die aktuelle Ausgabe der Anlage 2 Stand 01.01.2000 zu Abschnitt VI der o.g. Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Massnahmen der physikalischen Therapie.)
Die KURSREIHENFOLGE muss eingehalten werden. Die Reihenfolge ist für jedes Seminar aus der Aufstellung der Kursinhalte erkennbar.
Physiotherapeuten werden gebeten, sich an den individuellen Eingangsbedingungen der drei DGMM-Ärzteseminare zu orientieren, die im jährlichen Kurskalender jeweils am Anfang der Mitteilungen von ÄMM, FAC und MWE veröffentlicht sind.
4. Zertifikatserteilung
Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden. Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten je Teilnehmer. Der Anteil von Multiple-choice-Fragen darf 50 % nicht übersteigen. Es sind jeweils Kenntnisse aus den Gebieten "Allgemeine Grundlagen, Extremitäten und Wirbelsäule" abzuprüfen. Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens dreissig Minuten je Teilnehmer. Der Teilnehmer hat mindestens je eine Frage aus dem Extremitäten- sowie aus dem Wirbelsäulenbereich zu beantworten. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt an Probanden.
5. Allgemeine Hinweise
- An-, Ab-, und Ummeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
- Die KURSBESCHEINIGUNG wird nur nach Teilnahme am gesamten Kurs erteilt. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise sowie zeitweiliger Abwesenheit vom Kurs wird keine Bescheinigung erteilt. In diesem Fall muss der gesamte Kurs wiederholt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Wiederholung eines Kurstages möglich.
- Die Teilnahme an den Kursen ohne Anmeldebestätigung ist nicht möglich. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Wenden Sie sich dazu bitte an die zuständigen örtlichen Verkehrsämter. Diese Kosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten.
- Sport- bzw. Badekleidung, Praxisschuhe sowie ein grosses Handtuch o. ä. nicht vergessen!
6. Änderungen
Änderungen der angegebenen Termine, der Kursorte, der Lehrerbesetzung oder der Ausfall von Kursen wegen unzureichender Teilnehmerzahlen oder sonstiger wesentlicher Gründe bleiben vorbehalten, ebenso Änderungen, die sich aus der Umsetzung der neuen WBO ergeben.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen speziellen Hinweise der drei DGMM-Seminare!
